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21.11.2024
21.11.2024
15735 Landgericht Berlin

Keine Umlegbarkeit der Kosten der Anmietung eines Rauchmelders als Betriebskosten

21.06.2021Die Kosten für die Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnungsmieter umlegbar. Umlagefähig sind dagegen die Wartungskosten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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