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21.11.2024
21.11.2024
21102 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Verkehrs­sicherungspflicht­verletzung bei erkennbaren Unebenheiten im Außenbereich der Terrasse einer Gaststätte

26.07.2023Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass der Besucher einer im Außenbereich einer Gaststätte liegenden Terrasse, deren Belag einen rustikalen, mediterranen Eindruck vermittelt, nicht mit einer vollständig ebenen Fläche rechnen kann. Der Gastwirt sei nicht verpflichtet, einen gänzlich gefahrfreien Zustand der Terrasse herzustellen. Gäste müssten ihren Gang den erkennbaren Bedingungen der Örtlichkeiten anpassen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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