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02.04.2025
02.04.2025
25572 Landgericht Koblenz

Keine Vertragsanpassung trotz Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg

24.03.2025Ein Grundstückskäufer kann sich nicht gegen die Ausübung eines im Kaufvertrag vorbehaltenen Rücktrittsrechts wehren, indem er eine nachträgliche Vertragsanpassung wegen der Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs verlangt. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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