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04.04.2025
04.04.2025
25533 Verwaltungsgericht Berlin

Keine Zulassung zum Gymnasium nach Nichtbestehen des Probeunterrichts

18.03.2025Eine Schülerin, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt und den Probeunterricht zur Eignungsfest­stellung nicht bestanden hat, hat keinen Anspruch auf vorläufige Anmeldung am Gymnasium. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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