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05.02.2025
05.02.2025
25281 Bundesgerichtshof

Keine grundlegende Umgestaltung einer Wohnanlage durch Aufstellen eines Gedenksteins in Ziergarten

05.02.2025Durch das Aufstellen eines Gedenksteins in einem Ziergarten wird eine Wohnanlage nicht grundlegend umgestaltet. Die Errichtung eines Gedenksteins stellt zudem eine bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 1 WEG dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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