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15.01.2025
15.01.2025
25182 Amtsgericht Berlin-Kreuzberg

Keine vorübergehende Gebrauchs­überlassung bei Anmietung einer Wohnung wegen Studiums

15.01.2025Wird eine Wohnung wegen eines Studiums angemietet, so spricht dies regelmäßig wegen der Dauer eines Studiums gegen eine vorübergehende Gebrauchs­überlassung im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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