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08.09.2024
08.09.2024
24114 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht verfassungs­feindlicher Bestrebungen stehenden Partei

08.07.2024Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungs­feindliche Bestrebungen einstuft, führt - unabhängig von deren politischer Ausrichtung - regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Mitglieder der Partei “Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Widerruf ihrer Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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