wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
10416 Kammergericht Berlin

Kindesvater muss für Klage des Kindes auf ererbtem Schmerzensgeld seiner verstorbenen Mutter zahlen

14.02.2020Für eine Klage eines minderjährigen Kindes gestützt auf einem ererbten Schmerzens­geld­anspruch der verstorbenen Mutter muss der Kindesvater zahlen. Dem Kind steht insofern in entsprechender Anwendung des § 1360 a Abs. 4 BGB ein Prozess­kosten­vorschuss­anspruch zu. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann zunächst nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Kindesvater_muss_fuer_Klage_des_Kindes_auf_ererbtem_Schmerzensgeld_seiner_verstorbenen_Mutter_zahlen