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08.09.2024
08.09.2024
24169 Bundesgerichtshof

Klage auf Zustimmung zum Verkauf des Wohneigentums ist stets gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu richten

11.07.2024Die Klage auf Zustimmung zum Verkauf von Wohneigentum ist nach Inkrafttreten des neuen Wohneigentumsrechts im Dezember 2020 stets gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu richten. Dabei ist unerheblich, ob die Gemeinschafts­ordnung die Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer regelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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