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21.11.2024
21.11.2024
23510 Verwaltungsgericht Wiesbaden

Klage gegen Gebühr für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit im Waffenrecht ohne Erfolg

27.03.2024Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat die Klage gegen eine Gebührenerhebung für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG abgewiesen. Der Kläger ist im Besitz von Springmessern, die seit 2003 verbotene Waffen sind. Für diesen Altbesitz erteilte ihm das Bundeskriminalamt im Jahr 2004 eine widerrufliche, unbefristete Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG. Für die bisher erhobenen Zuverlässig­keitsüber­prüfungen wurde keine Gebühr erhoben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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