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04.10.2024
04.10.2024
24698 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Körperreinigungs-, Umkleide- und Wegezeit kann vergütungs­pflichtige Arbeitszeit sein

30.09.2024Bundesarbeits­gericht, Urteil vom 23.04.2024, Aktenzeichen 5 AZR 212/23 Leitsatz: Körperrei­nigungszeiten gehören zur vergütungs­pflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann. (amtl. Leitsatz) Orientierungssätze ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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