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08.09.2024
08.09.2024
23849 Landgericht Ellwangen

Kolonnenspringen mit hoher Geschwindigkeit und bei enger Fahrbahnbreite stellt Überholen bei unklarer Verkehrslage dar

12.06.2024Das Kolonnenspringen mit hoher Geschwindigkeit und bei enger Fahrbahnbreite stellt ein Überholen bei unklarere Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO dar. Es besteht keine Pflicht am äußersten rechten Fahrbahnrand zu fahren, um das riskante Überholen einer Kolonne zu ermöglichen. Dies hat das Landgericht Ellwangen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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