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21.11.2024
21.11.2024
19732 Bundesverwaltungsgericht

Kontakt­beschränkungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom April 2020 waren rechtmäßig

23.11.2022Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 (SächsCoronaSchVO) über die Kontaktbeschränkung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Untersagung von Gastronomie­betrieben und die Schließung von Sportstätten einschließlich Golfplätzen hatten im Infektions­schutz­gesetz eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage und waren verhältnismäßig. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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