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08.09.2024
08.09.2024
24132 Bundesfinanzhof

Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung

10.07.2024Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen­überschuss­rechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die –wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt– zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommen­steuer­bescheids führen kann.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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