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21.11.2024
21.11.2024
18036 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kostenlose Abgabe eines nicht­verschreibungs­pflichtigen Schmerzgels an Apotheker zu Demonstrations­zwecken zulässig

11.03.2022Außendienst­mitarbeiter eines Arzneimittel­herstellers dürfen Apothekern kostenlos je eine einzelne Verkaufsverpackung eines nicht verschreibungs­pflichtigen Schmerzgels mit dem Aufdruck „Zu Demonstrations­zwecken“ abgeben, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Die Abgabe verstoße weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittel­werbegesetz. Es liege eine geringwertige Zugabe vor, die auch nicht geeignet sei, den Apotheker unsachlich zu beeinflussen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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