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21.11.2024
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12351 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Kraftfahrtbundesamt muss Einsicht in VW-Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückruf von Dieselfahrzeugen gewähren

08.10.2020Das OVG Schleswig hat bestätigt, dass das Kraftfahrtbundesamt verpflichtet ist, der Deutschen Umwelthilfe e.V. Einsicht zu gewähren in den Schriftverkehr von Herbst 2015 zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und der Volkswagen AG betreffend die erlassene Rückrufanordnung von VW-Diesel­fahrzeug­modellen der Motorbaureihe EA 189 EU5.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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