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21.11.2024
21.11.2024
14538 Sozialgericht Dresden

Krankenkasse muss Echthaarperücke wegen dauerhaften Haarausfall bezahlen

31.03.2021Das Sozialgericht Dresden hat mit Gerichtsbescheid entschieden, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen darf, wenn sich dies langfristig als die kostengünstigste Variante darstellt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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