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21.11.2024
21.11.2024
11590 Sozialgericht Dresden

Krankenkasse muss Fahrkosten bei stufenweiser Eingliederung übernehmen

09.07.2020Die Krankenkasse hat einem Arbeitnehmer, der während einer stufenweisen Wiede­reingliederungs­maßnahme weiterhin Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu erstatten. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Der Anspruch ist beschränkt auf die Kosten der Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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