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17.09.2024
17.09.2024
24569 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Krankenkasse muss keine gynäkologische Lasertherapie zur Minimierung von Schmerzen beim Geschlechtsverkehr übernehmen

10.09.2024Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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