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05.04.2025
05.04.2025
25642 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Krankenkasse muss weiitere Leistungen bei CFS-Syndrom auf Grundlage einer Mindest-Evidenz übernehmen

04.04.2025Das Chronische Fatigue-Syndrom (CFS) ist eine Erkrankung mit vielen Unsicherheiten in der Diagnose und Therapie. Wie trotz fehlender Behandlungs­standards zumindest eine vorläufige Versorgung möglich ist, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einer aktuellen Entscheidung aufgezeigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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