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03.12.2024
03.12.2024
21326 Rechtsanwalt Aßmann

Krankfeiern und Teilnahme an einer Partyveranstaltung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

19.01.2023Krankfeiern und Teilnahme an einer Partyveranstaltung kann fristlose Kündigung rechtfertigen19.01.2023Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem aktuellen Urteil vom 16.12.2022 (AZ: 5 Ca 1200/22) entschieden, dass es eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn eine Arbeitnehmerin sich für 2 Tage krank meldet und in dieser Zeit an einer Partyveranstaltung teilnimmt. Es sei von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen.In dem entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin seit mehreren Jahren als Pflegeassistentin beschäftigt. Für Samstag, den 2.7.22 und Sonntag 3.7.22 war sie zum Spätdienst eingeteilt. Sie meldete sich krank und legte auch eine Arbeitsun­fähigkeits­bescheinigung vor. In der Nacht nahm sie an der „White Night ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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