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19.02.2025
19.02.2025
25283 Amtsgericht Berlin-Schöneberg

Kritzeleien eines geistig behinderten Kindes an Wänden der Wohnung gehören nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch

06.02.2025Die Kritzeleien eines behinderten Kindes an den Wänden der Wohnung sind nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst. Die Mieter machen sich daher schadens­ersatz­pflichtig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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