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18.10.2024
18.10.2024
24725Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Kündigung bei Nichttragens vom Arbeitgeber farblich vorgegebener Schutzkleidung

07.10.2024LAG Düsseldorf (3. Kammer), Urteil vom 21.05.2024, Aktenzeichen 3 SLa 224/24 Amtliche Leitsätze: 1. Der Arbeitgeber eines Produktions­betriebes ist kraft seines Direktionsrechts aus § 106 GewO berechtigt, die Arbeitnehmer der Produktion und der produktionsnahen Bereiche anzuweisen, eine von ihm gestellte Arbeitsschutzhose in roter Farbe zu tragen, wenn die Farbwahl neben dem Umstand, dass der Firmenschriftzug ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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