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01.04.2025
01.04.2025
25542 Kanzlei am Südstern

Kündigung in der Probezeit nach kritischen Äußerungen

13.11.2024Der folgende Blogartikel behandelt ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, das am 22. Mai 2024 unter dem Aktenzeichen 37 Ca 12701/23 gefällt wurde. Im Mittelpunkt steht die Kündigung eines Auszubildenden während seiner Probezeit im Springer-Konzern. Der Auszubildende hatte ein Video auf YouTube veröffentlicht, in dem er die Berichterstattung seines Arbeitgebers kritisierte. Der Fall wirft interessante Fragen zur Meinungsfreiheit und deren Grenzen im Arbeitsverhältnis auf.Der 20-jährige Kläger begann am 1. September 2023 eine Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton beim Springer-Konzern. Der Konzern hat klare Unternehmens­grundsätze, die unter anderem die Unterstützung des jüdischen Volkes und das Existenzrecht des Staates Israel betonen. ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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