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21.11.2024
21.11.2024
10592 Bundesarbeitsgericht

Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige unwirksam

02.03.2020Die Massen­entlassungs­anzeige nach der Bestimmung des § 17 Abs. 1 KSchG, die im Einklang mit Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG auszulegen ist, ist bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, in deren Bezirk die Auswirkungen der Massenentlassung auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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