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21.11.2024
21.11.2024
18277 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Kündigungen von Kurierfahrern wegen Teilnahme an wildem Streik wirksam

14.04.2022Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungs­schutzklagen von drei Fahrrad­kurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden - also nicht von einer Gewerkschaft organisierten - Streik gekündigt worden war. Das Gericht hat in zwei Fällen die außerordentlichen, fristlosen Kündigungen für wirksam erachtet. Im dritten Fall hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht fristlos, sondern nach Ablauf einer Zwei-WochenFrist geendet hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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