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16.09.2024
16.09.2024
24529 Anwaltskanzlei Lenné

LAG Hamm: Mindestlohn für Mitglieder im Yoga-Ashram

06.09.2024Eine Volljuristin arbeitete jahrelang in einem Yoga-Ashram und erhielt dafür lediglich ein Taschengeld. Nun bestätigte das Landesarbeits­gericht Hamm in seinem Urteil vom 14.05.2024 (Az.: 6 Sa 1128/23) den Arbeitnehmerstatus der Frau und entschied, dass sie Anspruch auf eine Nachzahlung des Mindestlohns in Höhe von ca. 42.000 Euro habe. Auch den Klagen von zwei weiteren Ashram-Mitgliedern gab das Gericht statt.Klägerin leistet im Ashram 42 Arbeitsstunden pro Woche gegen TaschengeldDie Volljuristin lebte und arbeitete über mehrere Jahre in einem Yoga-Zentrum. Ihre Aufgaben nahmen mit der Zeit immer weiter zu: Sie plante Unterricht und Seminare, war Teil des Social-Media- und Online-Marketing-Teams und übernahm später sogar dessen Leitung. Für ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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