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21.11.2024
21.11.2024
24942 Anwaltskanzlei Lenné

LAG Köln: Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub nicht gestattet

19.11.2024Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, muss in den meisten Fällen auch die Abgeltung oder der Ausgleich noch offener Urlaubsansprüche geregelt werden. In diesem Zusammenhang hat das Landesarbeits­gericht Köln mit Urteil vom 11.04.2024 (Az.: 7 Sa 516/23) entschieden, dass Vereinbarungen zum Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub unwirksam sind, solange das Arbeitsverhältnis noch läuft.Arbeitnehmer konnte ihm zustehenden Urlaub nicht mehr vor Ende der Anstellung nehmenEinem Angestellten standen gemäß Arbeitsvertrag 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber einigten sich in einem Vergleich auf die Beendigung des Arbeitsver­hältnisses zum 30.04.2023 und darauf, dass der Mann bis zum Beschäftigungsende seinen Urlaub ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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