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16.09.2024
16.09.2024
24339 Anwaltskanzlei Lenné

LAG Nürnberg: geringere Abfindungen für Arbeitnehmer kurz vor der Rente zulässig

06.08.2024Ein Sozialplan darf für Mitarbeiter rentennaher Jahrgänge eine niedrigere Abfindung vorsehen. So lautet ein Urteil des Landesarbeits­gerichts Nürnberg vom 19.01.2023 (Az.: 8 Sa 164/22).In dem vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber anlässlich eines größeren Personalabbaus mit seinem Betriebsrat einen Sozialplan ausgehandelt. Dabei wurden die Abfindungen für betroffene Mitarbeiter basierend auf der Dauer der Betriebszu­gehörigkeit und der Gehaltsstufe berechnet. Ältere Mitarbeiter ab dem 62. Lebensjahr, die kurz vor einer möglichen Rente standen, sollten lediglich eine gekürzte Abfindung erhalten.Kürzung der Abfindung für Arbeitnehmer in rentennahem Alter ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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