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21.11.2024
21.11.2024
14423 Landgericht Berlin

LG Berlin verbietet irreführende Werbung mit Standesämtern

17.03.2021Das Landgericht Berlin hat der COM Office GmbH untersagt, die Internetadresse Standesamt24.de für ihr kostenpflichtiges Online-Angebot zur Beschaffung von Dokumenten und Urkunden bei den Standesämtern zu verwenden. Das Unternehmen darf außerdem nicht mehr mit Bezeichnungen wie „Standesamt Online“ den Eindruck erwecken, es handele sich um einen offiziellen Service der Standesämter. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in wesentlichen Punkten statt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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