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21.11.2024
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11471 Landgericht Frankenthal

LG Frankenthal: Für Radfahrer gilt beim Überholen von Pferden eine besondere Sorgfaltspflicht

23.06.2020Das Landgerichts Frankenthal hat entschieden, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen einen Sicherheitsabstand von mindestens eineinhalb bis 2 Meter einhalten müssen, der sich an der besonderen Gefährlichkeit im konkreten Fall orientiert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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