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21.11.2024
21.11.2024
11644 Landgericht München

LG München verbietet Tesla irreführende Autopilot-Werbung

16.07.2020Das Landgerichts München hat mit Urteil vom 14.07.2020 einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. vollumfänglich stattgegeben, mit der sich diese gegen bestimmte werbliche Aussagen der Beklagten Tesla Germany GmbH wendet (Az. 33 O 14041/19). Kern der Auseinandersetzung war die Bezeichnung des Fahrassistenz­systems, mit dem die Beklagte ihre Fahrzeuge serienmäßig ausstattet, als Autopilot sowie die Bewerbung einzelner separat buchbarer Komponenten unter der Überschrift "Volles Potenzial für autonomes Fahren".Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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