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21.11.2024
21.11.2024
11655 Landgericht Osnabrück

LG Osnabrück: Bei 2020 eingereichten Klagen in der "Abgasaffäre" Ansprüche verjährt

17.07.2020Das Gesetz sieht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Sie beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Inhaber des Anspruchs erstmals erfährt, dass er einen Anspruch hat und gegen wen dieser sich richtet. In zwei Verfahren hat nun das Landgericht Osnabrück entschieden, dass diese Voraussetzungen bei der sog. Abgasaffäre jedenfalls in bestimmten Fällen spätestens im Jahr 2016 eintraten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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