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19.09.2024
19.09.2024
24658 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

LSG NRW zur Beantragung von Kurzarbeitergeld

19.09.2024Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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