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21.11.2024
21.11.2024
10058 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Lärmbelastungen durch Veranstaltungen in Mehrzweckhalle für Anwohner nicht unzumutbar

17.12.2019Die in Erweiterung des ursprünglichen Nutzungskonzepts genehmigten acht Veranstaltungen pro Jahr in der Mehrzweckhalle in Mudersbach (Verbandsgemeinde Kirchen), die erst um 24.00 bzw. 3.00 Uhr nachts enden, verursachen keine unzumutbaren Lärmbelastungen für die in einem allgemeinen Wohngebiet lebenden Nachbarn. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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