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24.04.2025
24.04.2025
25741 Oberlandesgericht Jena

Lange Trennungszeit von 17 Jahren rechtfertigt allein keine Beschränkung des Versorgungs­ausgleichs

23.04.2025Eine lange Trennungszeit von 17 Jahren rechtfertigt für sich genommen noch keine Beschränkung des Versorgungs­ausgleichs gemäß § 27 Abs. 1 VersAusglG. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Ehegatten weiterhin miteinander wirtschaftlich verflochten sind. Dies hat das Oberlandesgericht Jena entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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