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14.03.2025
14.03.2025
25509 Verwaltungsgericht Osnabrück

Lebensmittelmärkte dürfen sonntags nicht öffnen

14.03.2025Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einer Klage der Vereinten Dienstleis­tungsgewerkschaft (ver.di) gegen das bisher unterlassene Einschreiten der Stadt Osnabrück wegen der sonntäglichen Öffnung zweier beigeladener Lebensmittelmärkte in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr stattgegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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