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19.02.2025
19.02.2025
25309 Bundesgerichtshof

Lebenspartner muss sich Selbstöffnung der Partnerin bezüglich Sexleben gegenüber Presse zurechnen lassen

11.02.2025Macht die Partnerin gegenüber der Presse mehrfach Äußerungen über ihr Sexleben, ohne dass der Partner dagegen vorgeht, so muss er sich die Selbstöffnung zurechnen lassen. In diesem Fall besteht für den Partner kein Anspruch auf Unterlassung der Berichterstattung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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