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21.11.2024
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11991 Verwaltungsgericht Berlin

Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeits­genehmigung und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen

18.08.2020Eine Lehrerin darf ohne Nebentätigkeits­genehmigung nicht entgeltlich als spirituelle Lebensberaterin tätig sein. Eine Genehmigung für die Vergangenheit muss sie hierfür nachträglich nicht mehr beantragen. Sie hat ihrem Dienstherrn auch Auskunft über Art und Umfang ihrer schrift­stellerischen Tätigkeiten zu geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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