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04.04.2025
04.04.2025
25635 Kanzlei Nussmann

Lohnfortzahlung bei Gerichtstermin: Ihr gutes Recht!

03.04.2025Muss Ihr Arbeitgeber Sie freistellen und den Lohn weiterzahlen, wenn Sie einen Gerichtstermin wahrnehmen? Die Antwort lautet: Ja! Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie unverschuldet für eine verhältnismäßig kurze Zeit an der Arbeit gehindert sind. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Gerichtsterminen Ihr Vergütungsanspruch bleibt bestehen, wenn Sie aus einem persönlichen Grund kurzfristig nicht […]Der Beitrag Lohnfortzahlung bei Gerichtstermin: Ihr gutes Recht! erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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