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16.09.2024
16.09.2024
24508 Hessisches Landessozialgericht

Männerbrüste sind keine Krankheit

03.09.2024Eine Gynäkomastie (Brustdrüsen­schwellung bei Männern) ist regelmäßig keine behandlungs­bedürftige Krankheit. Eine Mastektomie (operative Entfernung von Brustgewebe) ist daher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse zu gewähren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gynäkomastie keine orthopädischen oder dermatologischen Beschwerden noch ausprägte Schmerzen verursacht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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