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21.11.2024
21.11.2024
20662 Amtsgericht Königs Wusterhausen

Maßnahme zur Vermeidung einer Verspätung ist Versuch der Umbuchung auf Flüge einer anderen Fluggesellschaft

16.05.2023Eine Maßnahme zur Vermeidung einer Flugverspätung nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) ist es, die Möglichkeit einer Umbuchung auf Flüge einer anderen Fluggesellschaft zu prüfen. Die Fluggesellschaft trifft dafür die volle Darlegungs- und Beweislast. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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