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08.09.2024
08.09.2024
24223 Kanzlei Nussmann

Mehrbedarf und Sonderbedarf

04.06.2024Der Fachanwalt für Familienrecht möchten Sie auf die Unterschiede  für Mehrbedarf und Sonderbedarf hinweisen. Im Kindesunterhalt deckt der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Betrag üblicherweise den gesamten Elementarbedarf ab. Der tatsächliche Bedarf kann aber bei ungewöhnlichen Fällen auch höher liegen. Unterschieden wird zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf Mehrbedarf liegt vor,  so der Anwalt für Scheidung …Mehrbedarf und Sonderbedarf Weiterlesen »Der Beitrag Mehrbedarf und Sonderbedarf erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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