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12.09.2024
12.09.2024
24407 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Mehrere Gerichte weisen Haftungsansprüche gegen Biontech wegen Corona-Impfung mit Impfstoff Comirnaty als unbegründet ab: 17-08-2024

17.08.2024Klagen auf Zahlung von Schmerzensgeld scheitern reihenweiseFolgende Gerichte wiesen Klagen als unbegründet ab:Aus den Urteile wird erkennbar, wie hoch die rechtlichen Hürden für eine Haftung der Impfstoffhersteller sind. Zum einen muss der Geimpfte nachweisen, dass er unmittelbar nach der Impfung Gesundheitsschäden erlitten hat, die zudem typisch für diese Impfung sein müssen. Zum anderen muss ein postives Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffes fehlen (§ 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG). Die Hürden für den Nachweis dieser beiden Voraussetzungen sind sehr hoch.Vermeintlich durch Corona-Impfungen geschädigte Personen haben schon alles und jeden verklagt, um Schmerzensgeld zu erhalten: Klagen gegen Astra Zeneca scheiterten. Ebenso scheiterte eine Klage ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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