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16.09.2024
16.09.2024
24293 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Microsoft haftet für Einsatz von Cookies ohne Einwilligung

29.07.2024Willigen Endnutzer nicht in die Speicherung von Cookies auf ihren Endgeräten gegenüber den Webseiten-Betreibern ein, die Cookies verwenden, haftet die hier beklagte Microsoft-Tochter für die mit ihrer Unter­nehmens­software begangene Rechtsverletzung. Es entlastet sie nicht, dass nach ihren Allgemeinen Geschäfts­bedingungen die Webseiten-Betreiber für die Einholung der Einwilligung verantwortlich sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat Microsoft verpflichtet, es zu unterlassen, ohne Einwilligung Cookies auf Endeinrichtungen der Klägerin einzusetzen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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