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18.10.2024
18.10.2024
20562Landgericht Berlin

Mieter im Sozial­leistungs­bezug können Rückzahlung überhöhter Mieten nicht einklagen

28.04.2023Ein Mieter von seiner Vermieterin dann keine Rückzahlung grundlos gezahlter Mieten verlangen, wenn er zum Zeitpunkt der Entstehung des Rück­zahlungs­anspruchs Sozialleistungen bezogen hat. Dies folge aus § 33 Abs. 1 SGB II, wonach jegliche Forderung eines Beziehers von Sozialleistungen, die während des Bezugs von Sozialleistungen fällig wird, auf den zuständigen Leistungsträger übergeht, soweit sie im Falle ihrer pünktlichen Erfüllung den Leistungsbezug im Folgemonat gemindert hätte. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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