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21.11.2024
21.11.2024
23751 Amtsgericht Bad Salzungen

Mieterhöhung: Keine Vergleichbarkeit von Mietwohnung und Vergleichswohnung bei Flächenabweichung von 33 %

27.05.2024Wird für ein Miet­erhöhungs­verlangen auf eine Vergleichswohnung verwiesen, so muss diese mit der Mietwohnung vergleichbar sein. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine Flächenabweichung von 33 % vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Bad Salzungen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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