wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
11166 Miet­minderung

Miet­minderung auf Grund der Corona-Krise möglich?

27.04.2020Eine Miet­minderung in der Corona-Krise allein wegen der Krise ist nicht möglich. Das gilt auch wenn man als Mieter wegen der Pandemie in finanzielle Schwierig­keiten gerät, da man z.B. in Kurzarbeit geschickt wurde oder Einnahmen aus selbst­ständiger Tätigkeit innerhalb kürzester Zeit eingebrochen sind. Als Mieter ist man nur zur Minderung der Miete berechtigt, wenn die Mietwohnung mangelhaft und der Mietmangel aus dem Verantwortungs­bereich des Vermieters stammt. Die Auswirkungen der Corona-Krise sind jedoch kein Mietmangel im Sinne des BGB.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
www.anwaltsregister.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Mietminderung_auf_Grund_der_Corona-Krise_moeglich