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21.11.2024
21.11.2024
19250 Oberlandesgericht Karlsruhe

Mietminderung von 30 % bei erheblichem Kakerlakenbefall eines Modegeschäfts

01.09.2022Ein erheblicher Kakerlakenbefall in einem Modegeschäft kann erhebliche Nachteile für den Ruf des Geschäfts nach sich ziehen und rechtfertigt daher eine Mietminderung von mindestens 30 %. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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