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03.12.2024
03.12.2024
11552 Amtsgericht Brühl

Mietminderung wegen Doppelvermietung des Kellerraums

03.07.2020Wird der Kellerraum eines Wohnungsmieters doppelt vermietet, so besteht gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Mietminderung. Zudem kann der Mieter nach § 242 BGB vom Vermieter Auskunft darüber verlangen, ab welchem Zeitpunkt die Doppelvermietung erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Brühl entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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